Hintergrund

Auch das Urteil ist eine Setzung

Urteil reflektieren und offenlegen

Nicht nur das Werk ist eine Setzung. Auch das Urteil ist eine Setzung.

Ein häufiger Vorwurf gegenüber gegenwärtiger Bildproduktion lautet, dass sie bestehende ästhetische Muster reproduziere, anstatt eine eigenständige Position zu entwickeln. Insbesondere im Kontext sozialer Medien und künstlicher Intelligenz entstehen Bildsprachen oft durch die Wiederholung bereits erfolgreicher Formen, Motive und Strategien der Aufmerksamkeitserzeugung. Bilder orientieren sich an etablierten Sehgewohnheiten, weil diese Sichtbarkeit versprechen.

Die Kritik richtet sich dabei nicht gegen Schönheit, Zugänglichkeit oder Erfolg. Der Vorwurf dekorativer Kunst bezieht sich nicht auf eine bestimmte ästhetische Eigenschaft eines Werkes. Er beruht vielmehr auf der Annahme, dass ästhetische Entscheidungen nicht als reflektierte Position erscheinen, sondern als Anpassung an bestehende Erwartungen.

Reflexion wird damit zu einem zentralen Maßstab. Von Kunst wird erwartet, dass sie ihre Voraussetzungen befragt, ihre Entscheidungen bewusst trifft und ihre eigene Position erkennbar macht. Die Kritik richtet sich weniger gegen das Ergebnis als gegen die Abwesenheit einer erkennbaren Auseinandersetzung mit den Bedingungen der eigenen Arbeit.

Genau an diesem Punkt stellt sich jedoch eine weiterführende Frage. Gilt diese Forderung ausschließlich für das Werk? Oder gilt sie auch für die Beurteilung des Werkes?

Wer eine Arbeit als dekorativ, relevant, zeitgenössisch oder qualitätsvoll bezeichnet, trifft bereits eine Entscheidung darüber, welche Formen künstlerischer Praxis als bedeutsam gelten sollen. Solche Urteile entstehen nicht voraussetzungslos. Sie beruhen auf bestimmten Kriterien, Kunstbegriffen und Vorstellungen darüber, was Kunst ist und was sie leisten soll.

Die Forderung nach Reflexion richtet sich jedoch häufig nur auf die künstlerische Arbeit, nicht auf die Bedingungen ihrer Beurteilung.

Genau hier liegt der Ausgangspunkt der Transparenten Kunstjury.

Ihr Anliegen besteht weder in der Verteidigung dekorativer Kunst noch in der Ablehnung institutioneller Kunst. Ausgangspunkt ist vielmehr eine einfache Konsequenz: Wenn die Reflexion der eigenen Voraussetzungen als Qualitätsmerkmal von Kunst gilt, warum sollte sie nicht auch als Qualitätsmerkmal ihrer Beurteilung gelten?

Denn nicht nur das Werk ist eine Setzung. Auch das Urteil ist eine Setzung.

Jedes Kunstwerk entscheidet sich für bestimmte Formen, Materialien, Themen und Bezüge. Es nimmt eine Position ein und tritt damit in Beziehung zu kulturellen, gesellschaftlichen und historischen Zusammenhängen. Doch auch ein Urteil entscheidet sich für bestimmte Kriterien, Fragestellungen und Auffassungen darüber, welche künstlerischen Positionen Aufmerksamkeit verdienen.

Weder Werke noch Urteile entstehen im luftleeren Raum. Beide beruhen auf Voraussetzungen. Beide sind von Perspektiven geprägt. Beide treffen Unterscheidungen.

Daraus folgt nicht, dass alle Urteile beliebig wären. Ebenso wenig folgt daraus, dass Jurys ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren sollten. Auswahl bleibt notwendig. Unterschiedliche Qualitätsvorstellungen werden weiterhin bestehen.

Die Frage lautet deshalb nicht, ob beurteilt wird. Die Frage lautet, ob die Voraussetzungen eines Urteils reflektiert werden und ob diese Reflexion nachvollziehbar wird. Transparenz ist dabei kein Selbstzweck. Sie ist die Konsequenz einer vorausgehenden Reflexion. Wer die Voraussetzungen eines Urteils reflektiert, muss sie auch benennen können.

Die meisten Juryverfahren konzentrieren sich auf die Offenlegung der künstlerischen Arbeit. Künstlerinnen und Künstler zeigen ihre Werke, Konzepte und Positionen. Die Bedingungen ihrer Beurteilung bleiben dagegen häufig im Hintergrund. Sichtbar wird das Ergebnis einer Entscheidung, nicht jedoch der Bezugsrahmen, innerhalb dessen sie entstanden ist.

Dadurch entsteht eine Asymmetrie.

Von Kunst wird verlangt, ihre Voraussetzungen zu reflektieren. Die Voraussetzungen des Urteils bleiben häufig unausgesprochen.

Wer eine Ablehnung erhält, kennt das Ergebnis, aber nicht notwendigerweise die Perspektive, aus der es zustande gekommen ist. Das Urteil erscheint dadurch leicht als allgemeine Aussage über den Wert einer Arbeit, obwohl es tatsächlich innerhalb bestimmter Kriterien und Annahmen getroffen wurde.

Die Transparente Kunstjury schlägt deshalb vor, die Voraussetzungen von Bewertungen offenzulegen. Nicht um Entscheidungen zu relativieren, sondern um ihren Kontext nachvollziehbar zu machen.

Eine Entscheidung verliert dadurch nicht an Verbindlichkeit. Sie erscheint jedoch nicht länger als scheinbar voraussetzungsloses Qualitätsurteil, sondern als Bewertung innerhalb eines benannten Rahmens.

Dies betrifft nicht allein die Struktur eines Verfahrens. Es betrifft auch den Umgang mit künstlerischer Arbeit.

Wer eine künstlerische Arbeit einreicht, legt nicht lediglich ein Ergebnis vor. Sichtbar wird eine Position. Hinter einer Arbeit stehen häufig Jahre der Auseinandersetzung, des Experimentierens, des Zweifelns und der Entwicklung. Entscheidungen über Kunst werden deshalb anders wahrgenommen als Entscheidungen in rein administrativen Verfahren.

Ablehnung gehört zur Kunst. Unterschiedliche Auffassungen, Interessen und Qualitätsvorstellungen lassen sich weder vermeiden noch auflösen. Entscheidend ist jedoch, ob nachvollziehbar bleibt, worauf sich eine Entscheidung bezieht und worauf nicht.

Eine nachvollziehbare Begründung verändert nicht das Ergebnis einer Entscheidung. Sie verändert jedoch ihre Einordnung. Sie macht sichtbar, dass eine Ablehnung nicht zwangsläufig die Zurückweisung einer gesamten künstlerischen Position bedeutet, sondern die Entscheidung eines bestimmten Gremiums innerhalb eines bestimmten Bezugsrahmens.

Dadurch verändert sich auch das Verhältnis zwischen Jury und Künstler.

Die Jury bleibt entscheidungsfähig. Sie behält ihre Verantwortung und ihre kuratorische Freiheit. Gleichzeitig werden die Maßstäbe ihrer Entscheidungen sichtbar und damit selbst zum Gegenstand möglicher Diskussion.

Die Transparente Kunstjury versteht sich deshalb nicht als Gegenmodell zur Jury, sondern als Weiterentwicklung ihres Anspruchs. Sie überträgt die Forderung nach Reflexion, die in der zeitgenössischen Kunst vielfach an Werke gestellt wird, auf die Verfahren ihrer Beurteilung.

Ihr Ziel ist nicht die Abschaffung von Auswahl. Ihr Ziel ist die Reflexion und Offenlegung ihrer Voraussetzungen.

Denn eine Jury trägt nicht nur Verantwortung für die Arbeiten, die sie auswählt. Sie trägt auch Verantwortung für die Art und Weise, wie ihre Entscheidungen verstanden werden können.

Eine gute Jury zeichnet sich deshalb nicht allein dadurch aus, welche Arbeiten sie auswählt. Sie zeichnet sich auch dadurch aus, wie die nicht Ausgewählten aus dem Verfahren hervorgehen. Nicht nur das Werk ist eine Setzung. Auch das Urteil ist eine Setzung.

Wer Kunst beurteilt, sollte deshalb die Voraussetzungen seines Urteils reflektieren und offenlegen.

Nicht um Unterschiede aufzulösen.

Sondern um die Bedingungen sichtbar zu machen, unter denen diese Unterschiede entstehen.